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Was muss man bei der Lohnabrechnung beachten?

Jedem Mitarbeiter steht monatlich eine Lohnabrechnung zu. Während sie meist nur kurz betrachtet und anschließend abgeheftet wird, steckt für den Arbeitgeber einiges an Arbeit dahinter. Außerdem muss die Lohnabrechnung frei von Fehlern sein, damit es kein böses Erwachen gibt. Was man bei der Erstellung einer Lohnabrechnung als Arbeitgeber beachten sollte, zeigt dieser Artikel.

Inhalte der Lohnabrechnung

In einer Lohnabrechnung müssen bestimmte Inhalte enthalten sein. Das sind zunächst die Anschrift des Arbeitgebers und die des Arbeitnehmers. Darüber hinaus muss die Versicherungsnummer des Arbeitgebers sowie die Steuerklasse und die Steueridentifikationsnummer angegeben werden. Auch Datum des Beschäftigungsbeginns, Abrechnungszeitraum und mögliche Steuerfreibeträge, Steueranrechnungsbeträge und Kinderfreibeträge müssen auf einer korrekten Lohnabrechnung zu finden sein.

Der für den Arbeitnehmer interessante Teil kommt jedoch erst noch. Hier muss die Höhe des Bruttogehalts, die Höhe der Zuschläge oder Zulagen, sonstige Vergütungen und Vorschüsse enthalten sein. Darüber hinaus steht auf einer korrekten Lohnabrechnung, ob es Abschlagszahlungen oder Abzüge gab und wie sich diese zusammensetzen.

Faktoren in der Lohnabrechnung

Mit dem genannten Inhalt ist allerdings noch nicht genug. Immerhin reicht es nicht aus, den Bruttolohn anzugeben, auch eine Berechnung des Nettobetrages ist erforderlich. Doch wie wird dieser überhaupt ermittelt?

Zunächst einmal müssen Arbeitgeber die Lohnsteuer berücksichtigen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Einkommen. Es gilt: je höher der Verdienst, desto höher die Steuerlast. Doch auch die Steuerklasse hat ein Wörtchen mitzureden, wenn es um die Höhe der Lohnsteuer geht. Es gibt insgesamt 6 Lohnsteuerklassen, die sich beispielsweise dahingehend unterscheiden, welchen Familienstand der Angestellte hat und ob es sich um einen Nebenjob handelt oder nicht.

Ein weiterer Faktor, der sich auf den Nettolohn auswirkt, sind die Sozialversicherungen. Davon gibt es insgesamt 4, welche den Lohn um fast 20 % verringern: Arbeitslosenversicherung, Pflege- und Krankenversicherung, Rentenversicherung.

Ist ein Arbeitnehmer kirchensteuerpflichtig, wird auch die Kirchensteuer vom Brutto abgezogen. Je nach Bundesland und Religionszugehörigkeit kann es sich um 8-9 % handeln.

Der volle Solidaritätszuschlag fällt seit dem Jahr 2021 nur noch für Top-Verdiener an. Die Freigrenze liegt bei 16.956 €, während sie vorher bei nur 972 € lag. Muss der Arbeitnehmer den Solidaritätszuschlag zahlen, fällt er in Höhe von 5,5 % der Lohnsteuer an.